Schnell-Partei droht Land Kärnten mit Klage
Für die Nationalratswahl ist der Name der Schnell-Partei auf den Wahllisten in allen Bundesländern gleich - nur in Kärnten lautet er anders. Das könnte zu Stimmverlusten führen, fürchtet Schnell. Schuld sei laut Schnell ein Beamter in Kärnten. Dieser habe die FPS gezwungen, den Vorschlag zu ändern, sagte Schnell.
Es klingt wie eine Haarspalterei, kann aber ernste Folgen haben. Auf acht von neun Landes-Wahlvorschlägen heißt Karl Schnells Partei „Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell“. Nur in Kärnten nicht. Dort ist die Abkürzung FPS auch ausgeschrieben, also Freie Partei Salzburg.
Parteien müssen überall gleich benannt sein
Damit hat die Partei von Schnell zwei unterschiedliche Namen. Das Gesetz schreibt aber vor, dass die Parteien überall ganz exakt gleich benannt sein müssen. Sonst dürfen die Stimmen nicht zusammengezählt werden. In diesem Fall würden also die Stimmen aus Kärnten wegfallen.
ORF
Parteichef Karl Schnell zeigte sich darüber verärgert. Ein Kärntner Beamter sei verantwortlich, sagte Schnell: „Dieser Beamte hat sich darüber mokiert, dass er das so nicht zur Kenntnis nehmen wolle. Er hat dazu aufgefordert, den Namen zu ändern. Das lassen wir jetzt rechtlich prüfen, ob das Amtsanmaßung oder Amtsmissbrauch ist. Und wenn das so sein sollte, dann werden wir auch alle rechtlichen Schritte unternehmen - bis hin zu einer Wahlanfechtung", kündigte Schnell an.
Landeswahlbehörde: niemanden gezwungen
Vom Land Kärnten hieß es, es sei korrekt gehandelt worden. Gerhard Jesernig, von der Landeswahlbehörde sagte, er habe „niemanden gezwungen“, den Namen zu ändern. Es handle sich um eine Beratung. Es sei gesetzlich genau geregelt, dass Abkürzungen in Parteinamen auch auszuschreiben seien, sagte Jesernig: „In Kärnten ist sicher kein Fehler passiert.“
Auch der Landeswahlleiter, Landesamtsdirektor Dieter Platzer, wies den Vorwurf von Schnell zurück: „Unsere Wahlabteilung hat sich streng an das Gesetz gehalten. Der erste Schritt ist nun, dass die Landeswahlbehörde in der nächsten Woche zusammen tritt. Da werden wir diese Frage vortragen. Das letzte Wort hat dann die Bundeswahlbehörde. Das Gesetz sieht jedenfalls vor, dass die Parteibezeichnung in Worten auszuschreiben ist, daran haben wir uns gehalten.“ Die Bundeswahlbehörde kann Entscheidungen der Länder korrigieren, sie tagt am 31. August.