Mutmaßlicher Kindesentführer verurteilt

Mit einem Schuldspruch hat am Donnerstagnachmittag ein Prozess wegen versuchter Kindesentführung am Landesgericht Klagenfurt geendet: Der 72 Jahre alte Angeklagte wurde - nicht rechtskräftig - zu 15 Monaten verurteilt.

Dem Mann wurde der Versuch vorgeworfen, ein elf Jahre altes Mädchen in sein Auto zu zerren. Für Richterin Barbara Baum bestand nach der Einvernahme weiterer Zeugen am Nachmittag kein Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten. Sie war überzeugt davon, dass der Mann am 8. Oktober 2014 in Wölfnitz versucht hatte, ein elf Jahre altes Mädchen in sein Auto zu zerren.

Es habe einfach zu viele Wendungen im Alibi des 72-Jährigen gegeben, so die Richterin. Der Angeklagte hatte angegeben, zum Tatzeitpunkt in Maria Saal auf einer Baustelle gewesen zu sein. Das ließ sich auch durch die Befragung von Entlastungszeugen nicht zweifelsfrei beweisen.

Gutachten attestiert pädophile Tendenz

Erschwerend kam ein Gutachten hinzu, das dem Mann eine pädophile Tendenz attestierte. Er ist bereits einschlägig vorbestraft. Der 72-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 15 Monaten verurteilt, fünf davon unbedingt. Darüber hinaus muss er dem jungen Mädchen ein Schmerzensgeld von 300 Euro bezahlen. Der Angeklagte will gegen das Urteil berufen, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Beim ersten Verhandlungstermin wurde der Angeklagte von Richterin Barbara Baum gefragt, ob er sich von jungen Mädchen sexuell angezogen fühle. Seine Antwort unter Lachen: „Wenn ich noch könnte und eine 14-Jährige Ja sagen würde ... ist ja nichts dabei."

Widersprüche um vermeintliches Alibi

Bei der Verhandlung am Donnerstag gab der Mann an, am besagten Tag mit einem anderen Mann auf einer Baustelle in Maria Saal gearbeitet zu haben. Am ersten Verhandlungstag im März habe er das verschwiegen. Zum Tatzeitpunkt will er in einem Gasthaus gegessen haben.

Eine mögliche Entlastungszeugin, die Wirtin des Gasthauses, gab an, dass sie sich nicht mehr erinnern könne, ob der Angeklagte am besagten Tag im Lokal war. Im Kalender des Angeklagten war jedoch ein Essenstermin vermerkt. Auf die Nachfrage von Richterin Barbara Baum, ob der Angeklagte den Vermerk erst nachträglich hinzugefügt hat, verstrickte sich dieser in Widersprüche.

Als Zeuge war auch der Mann geladen, mit dem der Angeklagten an besagten Tag auf der Baustelle gearbeitet haben will. Er sagte aus, im Oktober 2014 zumindest zwei Tage dort gearbeitet zu haben, einmal auch mit dem Angeklagten. Ob es sich bei diesem Tag um den 8. Oktober gehandelt hat, wisse er nicht mehr genau. In der Befragung gab er auch zu, dass der 72-Jährige ihn erst nach dem ersten Verhandlungstag gebeten habe, vor Gericht auszusagen.

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