Diskussion: Pornos im Drogeriemarkt
Hunderte Kinder und Jugendliche gehen täglich in Einkaufszentren ein und aus. Viele besuchen auch die Filialen einer Drogeriekette. Die bietet, wie Fotos aus Villach und Klagenfurt zeigen, Porno- und Gewaltvideos für alle zugänglich im Regal an: Gekennzeichnet mit dem Kürzel FSK 18, das bedeutet „keine Jugendfreigabe“ - teilweise direkt neben Kinderfilmen.
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Pornos liegen neben Kinderfilmen
Porno- und Gewaltvideos dürfen Kindern weder verkauft noch angeboten werden. Nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz müssen Händler „durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften der mündliche Hinweise dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen werden.“
In den Fillialen einer Drogeriekette werden Porno- und Gewaltfilme offen und für alle zugänglich im Regal angeboten, etwa in Klagenfurt und Villach. Teilweise geschieht das unmittelbar neben Kinderfilmen, nur gekennzeichnet mit dem Hinweis auf das Jugendverbot: „FSK 18“. Die Drogeriekette reagierte nicht auf unser Ersuchen um Stellungnahme am Freitag.
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„Pädagogisch gesehen sehr, sehr fragwürdig“
Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser findet die offen zugänglichen Filme jedenfalls bedenklich: „Rechtlich gesehen wird das hier sicher ein Grenzfall sein, aber noch im legalen Bereich, denke ich. Pädagogisch gesehen ist es natürlich schon sehr, sehr fragwürdig, weil Kinder und Jugendliche hier Zugang zu Gewalt- und zu Pornographiefilmen haben, die für ihr Alter noch nicht gut sind.“
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Internet: Filter für bestimmte Inhalte
Auf Horror-, Pornos- oder Gewaltfilme können heutzutage freilich auch Kinder jederzeit über das Internet mit dem Smartphone zugreifen. Liebhauser: „Natürlich wissen wir, dass sie diese Seiten finden. Das heißt noch lange nicht, dass das in irgendeiner Weise gut oder nicht schädlich ist. Diese Bilder machen Eindrücke und diese Eindrücke formen letztendlich auch Haltungen." Außerdem werde ständig darüber nachgedacht, wie für die entsprechenden Altersgruppen Filter eingesetzt werden, damit Kinder und Jugendliche Seiten oder Dienstleistungen, die für ihr Alter nicht geeignet sind, nicht in Anspruch nehmen können.“
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Bei der Diskussion gehe es auch um Vorbildwirkung der Eltern, um sensiblen Umgang mit dem Thema in der Schule, sagte Liebhauser. Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwältin ist hier noch viel Bewusstseinsbildung notwendig.