Rechnungshof: Rüffel für Kärntner Jäger

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Kärntner Jäger: Es gebe keine Aufzeichungen über den Wildbestand und werde zu wenig Wild abgeschossen. Dadurch hätten sich die Wildschäden in den Wäldern drastisch erhöht.

Die Prüfer des Rechnungshofes verglichen in Kärnten, Salzburg und Tirol die Umsetzung der jeweiligen Jagdgesetze. Das Ergebnis: In allen drei Bundesländern habe sich der Zustand der Wälder durch Wildschäden verschlechtert. In Kärnten nahmen die Wildschäden hingegen drastisch zu. Die dadurch entstandenen Schäden beziffert der Rechnungshof mit jährlich 11,5 Millionen Euro.

Die Hauptkritik des Rechnungshofes an der Kärntner Jägerschaft: Es wird zu viel gefüttert, zu wenig abgeschossen und generell kaum kontrolliert. In Kärnten seien Abschusspläne nicht eingehalten und nicht kontrolliert worden. Abgesehen von den Einbußen der Grundbesitzer werde der Wald dadurch in seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen geschwächt.

Keine Aufzeichnungen über Wildbestand

Die Wildfütterung obliegt in Kärnten den Jagdausübungsberechtigten. Damit sei aber keine ausreichende Planung möglich, kritisiert der Rechnungshof. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, dass es in Kärnten im Gegensatz zu Salzburg und Tirol keine ausreichenden Aufzeichnungen über den Rotwildbestand gibt, dieser müsse dringend ermittelt werden. Denn dieser müsse in weiterer Folge Grundlage für die Ausarbeitung der Abschusspläne sein. Ermittelt sollte der Wildbestand laut Gesetz durch die Jägerschaft werden. Der Rechnungshof empfiehlt den Kärntner Jägern zuletzt, ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.

Gorton: „Brauchen strengere Abschusspläne“

Die Kärntner Jägerschaft will reagieren, hieß es am Mittwoch. „Wir brauchen strengere Abschusspläne und vor allem müssen wir die Pläne genauer einhalten“, sagt Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Künftig wolle man die Abschüsse vor allem in stark von Wildschäden betroffenen Wäldern erhöhen.

Überwacht wird die Einhaltung der Abschusspläne in Kärnten vom jeweiligen Bezirksjägermeister. Werden die Abschusspläne nicht erfüllt, gibt es laut Rechnungshofbericht in Kärnten weder Strafbestimmungen noch hat die Behörde die Befugnis, die Erfüllung der Abschusspläne anzuordnen. Ein Kritikpunkt, den Landesjägermeister Gorton so nicht gelten lassen will: „Die Behörde kann Pachtverträge auflösen und Abschussaufträge erteilen – es gibt genügend Stellschrauben, an den gezogen werden kann.“ Gorton räumt allerdings ein, dass die Behörde von diesen Möglichkeiten „da oder dort“ vielleicht zu wenig Gebrauch macht.

Für Aufsehen sorgte das Kärntner Jagdgesetz kürzlich durch eine Überprüfung des Verfassungsgerichtshofes. Ein Kärntner Waldbesitzer wollte die Jagd in seinem Wald aus ethischen Gründen verbieten lassen. Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Jagdfreistellungsantrag ab, der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen - mehr dazu in Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt.