Kärntner als Spendenbetrüger verurteilt

Ein 40 Jahre alter Kärntner soll Drahtzieher eines Spendenbetrugs sein, der am Freitag am Grazer Straflandesgericht verhandelt wurde: Über drei „Hilfsvereine“ sollen 140.000 Euro eingenommen worden sein.

Ein 40-jähriger Kärntner soll Drahtzieher des ganzen Unternehmens sein. Er ist bereits wegen Betruges vorbestraft. Waren es im ersten Fall Haushaltsgeräte und Kücheneinrichtungen, für die er kassierte, ohne sie zu liefern, so verfiel er 2013 auf die Idee, an Spendengeldern zu verdienen. Er gründete mit Bekannten einen sogenannten Hilfsverein, bezog teilweise über das Arbeitsmarktservice Arbeitskräfte und schickte diese sammeln. Die meisten Beteiligten wussten nicht, dass der Verein von Anfang an „nur zur persönlichen Bereicherung“, so der Ankläger, dienen sollte.

Sammler warben mit Kinderkrebshilfe

Die Sammler wurden mit Mappen und Prospekten losgeschickt, um Bausteine zu verkaufen. Sie bekamen auch einen Gesprächsleitfaden, wie potenzielle Spender am besten zu manipulieren seien. Geworben wurde mit der Kinderkrebshilfe, die tatsächlich nie einen Cent vom eingenommen Geld sah. Die Sammler auf den Straßen bekamen 30 Prozent des Geldes, das sie aufstellen konnten, der Rest wanderte in die Taschen der mutmaßlichen Betrüger.

Als einer der Vereinsmitgründer, der nicht von den kriminellen Absichten wusste, immer vehementer das gesammelte Geld für den Verein einforderte, gründete der 40-Jährige 2014 einfach einen neuen Verein, auch wieder in Kärnten. Er verlegte sein Tätigkeitsgebiet nach Salzburg und ließ nach dem gleichen Prinzip weitersammeln.

Sammelziel nicht erreicht: Mit Bügeleisen gedroht

Einer der Mitangeklagten, ein 46-jähriger Kärntner, soll als Leiter der operativen Betrugshandlungen fungiert haben. Dabei soll er laut Anklage in der Wahl seiner Mittel nicht unbedingt zurückhaltend gewesen sein, wenn die Sammler ihr Tagesziel nicht erreichten. „Wenn du nicht vor mir niederkniest und dich entschuldigst, schlage ich dich mit dem Bügeleisen“, soll er unter anderem gedroht haben.

Der vorbestrafte Haupttäter fasste drei Jahre Haft aus und muss auch noch zusätzlich zwei Jahre von seinen bedingt nachgesehenen Vorstrafen absitzen. Sein Komplize wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, von denen er einen in Haft muss. Die restlichen elf Monate werden ihn für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Einer der Verteidiger meldete sofort Berufung an. Die Urteile und Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig.

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