Freisprüche im Hypo-Prozess „Amfora Maris“

Mit Freisprüchen endete der Hypo-Prozess „Amfora Maris“ im Zusammenhang mit einem Kredit an eine kroatische Firma. Die Urteile gegen Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger sowie Ex-Bankmanager Gerhard Süss und einen Geschäftsmann sind nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Akiko Kropfitsch stützte sich in der Urteislbegründung am Donnerstag darauf, dass ein Zeuge die Besicherung des Kredits durch Liegenschaften und sonstiges Vermögen bestätigt hatte. Die Schätzgutachten für die Grundstücke seien plausibel, es wäre der Hypo jedenfalls möglich gewesen, auf die Grundstücke zuzugreifen. Zusätzlich habe der kroatische Geschäftsmann einen Privatwechsel als Sicherheit eingebracht. Die Verzögerungen bei den Eintragungen der Grundstücke ins Grundbuch seien nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens in Kroatien zum damaligen Zeitpunkt durchaus üblich gewesen.

Vorwürfe laut Senat haltlos

Der Senat vermochte keine wissentlichen Befugnismissbräuche bei Kulterer und Striedinger erkennen. Bezüglich Süss befand Kropfitsch, der Vorwurf der Gefälligkeit bei der Bewilligung des Kredits habe sich nicht erhärten lassen. Die Vorwürfe gegen den kroatischen Geschäftsmann seien haltlos, dies beweise unter anderem der Privatwechsel, mit dem er für den Kredit gehaftet hatte. Ein Drängen seinerseits auf Gewährung des Kredits sei nicht erkennbar gewesen, zumal er ins operative Geschäft gar nicht eingebunden war.

Der Staatsanwalt hatte Kulterer und Striedinger vorgeworfen, dem kroatischen Unternehmen einen Kredit in Höhe von 4,8 Mio. Euro ohne werthaltige Sicherungen gewährt und damit ihre Befugnisse missbraucht zu haben. Süss habe als Leiter des Bereichs Markt den zuständigen Sachbearbeiter angewiesen, den Antrag positiv aufzubereiten. Der kroatische Geschäftsmann sei Bestimmungstäter, weil er die Bankmanager zur pflichtwidrigen Gewährung des Kredits aufgefordert habe.

Schlussplädoyers forderten Freisprüche

Staatsanwalt Andreas Höbl hatte vor der Beratung des Gerichts Verurteilungen und angemessene Strafen für alle vier Angeklagten gefordert. Kulterers Verteidiger Josef Weixelbaum machte das „Bankendesaster“ in Österreich geltend, für das man Kulterer exemplarisch zur Verantwortung ziehe. Nur weil er an der Spitze der Bank gestanden sei, mache man für alles verantwortlich, was passiert sei. Weixelbaum kritisierte die Anklage, die „unverantwortlich konstruierte Begründungen“ enthalte. Sein Mandant möge vielleicht in gewissen Bereichen „oberflächlich“ gehandelt haben, vorsätzliches Handeln sei ihm jedoch keinesfalls anzulasten. Die Anklage agiere nach dem Motto „irgendwas könnte hängenbleiben“.

Falsche Voraussetzungen

Sebastian Lesigang, Striedingers Verteidiger, warf der Anklage ebenfalls vor, mit unbewiesenen Behauptungen zu agieren und zahlreiche Erkenntnisse aus dem Verfahren nicht berücksichtigt zu haben. Die Vorwürfe seien von falschen Voraussetzungen ausgegangen, wie durch zahlreiche Zeugenaussagen während des Prozesses bestätigt worden sei.

„Nichts übriggeblieben“

Der Anwalt von Gerhard Süss, Peter Ouschan, konstatierte, dass von der Anklage „faktisch nichts übriggeblieben“ sei, das gelte für alle vier Angeklagten. Er warf dem Sachverständigen vor, eine „sehr theoretische“ Betrachtung der Causa vorgenommen zu haben. Roland Grilc, Verteidiger des kroatischen Geschäftsmanns, ging vor allem auf den Vorwurf des Gutachters ein, die Besicherungen in Form von Grundstücken seien nicht werthaltig gewesen. Er rechnete vor, dass sehr wohl ausreichende Vermögenswerte vorhanden gewesen seien. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen wird, blieb offen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Teil einer Anklagereihe

Der Fall ist Teil der Anklage gemeinsam mit den Fällen Miramare und Jaques Lemans. Für letzteren gibt es bereits ein Urteil - mehr dazu in Hypo-Prozess: Schuld- und Freispruch. Kulterer wurde im Zweifel frei gesprochen, der damals ebenfalls angeklagte Ex-Vorstand Josef Kircher wurde schuldig gesprochen, eine Zusatzstrafe wurde von Richterin Akiko Kropfitsch aber nicht ausgesprochen.

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