„Geld oder Kofferraum“: Schuldspruch

Ein 31-jähriger Gailtaler ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Er soll einer Frau gedroht haben, sie im Kofferraum einzusperren, wenn sie kein Geld vom Bankomat abhebt.

Der Mann war wegen mehrerer Delikte angeklagt. Der Vorwurf des Raubes und der sexuellen Nötigung konnte ihm nicht nachgewiesen werden, in diesen Punkten gab es einen Freispruch. Eine Freiheitsstrafe gab es für den Tatbestand der schweren Körperverletzung und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Der neun Mal vorbestrafte Angeklagte hat bereits ein langes Register an Delikten, darunter Körperverletzung und gefährliche Drohung. Die letzte Verurteilung erfolgte im Jahr 2012, danach wurde er auf Bewährung aus der Haft entlassen. Mit einer Bewährungshelferin schaffte er den Wiedereinstieg ins Berufsleben - erst als Monteur, später als Kellner.

Zeugin half Opfer

Nach Aussagen seiner Bewährungshelferin vor Gericht entwickelte er sich gut. Bis er an einem Sonntag Ende Juni bei einer Tankstelle in Villach eine 28 Jahre alte Frau kennenlernte. Mit ihr besuchte er noch ein Lokal und fuhr anschließend mit ihr in die Schütt, ein abgelegenes Naturschutzgebiet am Fuß des Dobratsch. Später gab die Frau bei der Polizei an, von dem Mann bedroht und zu sexuellen Handlungen aufgefordert worden zu sein.

Sie hob ihr ganzes Geld - 90 Euro - von ihrem Konto ab und gab es ihm. Im Laufe des Geschehens soll der Mann auch damit gedroht haben, sie in seinen Kofferraum zu sperren. Beim Geldabheben beim Bankomaten wurde eine Frau auf das Opfer aufmerksam und brachte es zur Polizei. Bei der Festnahme widersetzte sich der Angeklagte massiv und versetze einem Polizisten einen Kopfstoß. Der Beamte erlitt eine Platzwunde und musste im Krankenhaus versorgt werden.

Opfer verstrickte sich in Widersprüche

Zum Tatbestand der schweren Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt war der Angeklagte geständig und zeigte auch Reue. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer konnte die Punkte Raub und sexuelle Nötigung aber nicht nachweisen. Das vermeintliche Opfer machte bei der Einvernahme am vergangenen Prozesstag am Montag widersprüchliche Aussagen.

Das Urteil lautete auf zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt und die Zahlung von 1.270 Euro. Weil der Mann sei Juni in Untersuchungshaft sitzt, sind die drei Monate unbedingte Haft bereits verbüßt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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