Räuber per Videokonferenz befragt

Was das Unschädlichmachen international agierender Banden anbelangt, greift auch die Justiz vermehrt auf technische Hilfsmittel zurück. Die Täter können - wie im Fall einer litauischen Räuberbande - per Videokonferenz von ausländischen Gerichten einvernommen werden.

Am deutschen Landgericht Gießen wird derzeit einem 29 Jahre alten Litauer der Prozess gemacht. Laut Anklage soll der Mann Mitglied einer litauischen Bande sein, die sich auf Raubüberfälle in ganz Europa spezialisiert hat. Der Verdacht, dass es sich um dieselbe Räuberbande handeln könnte, die im Oktober 2015 auch in Kärnten aktiv war, liegt nahe - mehr dazu in Haftstrafen für vier Uhrenräuber.

Der Juwelierraub im deutschen Gießen ereignete sich im September 2015 und damit nur einen Monat vor dem Überfall auf einen Juwelier in Villach. In beiden Fällen war neben anderen Waffen auch Pfefferspray im Einsatz. In Kärnten raubten die Täter Markenuhren im Wert von 280.000 Euro. In Deutschland erbeuteten sie Schmuck und Bargeld in Höhe von etwa 10.000 Euro.

Videokonferenzen EU-weit möglich

Vier der fünf in Kärnten inhaftierten Litauer mussten als Zeugen aussagen. Erst Anfang August war der letzte Räuber zu fünf Jahren Haft verurteilt worden - mehr dazu in Juwelier beraubt: Fünf Jahre Haft.

Die Männer wurden per Videokonferenz aus der Klagenfurter Justizanstalt in den deutschen Gerichtssaal geschaltet. Eine Form von Amtshilfe, die in Richtung Deutschland noch gar nicht so häufig praktiziert wird auch wenn sie rein technisch gesehen, EU-weit möglich wäre.

Sicherheitsliste: Täter gelten als gefährlich

Damit sich die Litauer vor der Einvernahme nicht absprechen konnten, wurde jeder einzeln aus der Zelle geführt. Alle vier Inhaftierten stehen laut dem Sprecher der Justizanstalt auf der Sicherheitsliste, sie gelten also als gefährlich. Hätte die Befragung im Gericht und nicht im Gefängnis stattgefunden, wäre sie deshalb in einem gesonderten Verhandlungsraum durchgeführt worden.

Innerhalb Österreichs sind solche Videokonferenzen schon gang und gäbe. In der Klagenfurter Justizanstalt zum Beispiel werden sie etwa ein Mal pro Woche durchgeführt. Am häufigsten deshalb, weil bei einer Untersuchungshaft binnen 24 Stunden eine Anhörung des Festgenommenen erfolgen muss, sich eine Überstellung innerhalb dieser Frist aber oft nicht ausgeht.

Litauer werden getrennt verlegt

Per Direktleitung und Monitor sieht der Einvernommene auch das, was auf der anderen Seite vorgeht. Bedient wird die Anlage vom jeweiligen Richter. Ob und welche Aussagen die Juwelierräuber vor dem Landgericht Gießen gemacht haben, ist aufgrund des laufenden Verfahrens nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Die vier Litauer werden werden Klagenfurt schon sehr bald, nämlich schon mit dem nächsten Transport verlassen und auf die Justizanstalten Stein, Karlau, Hirtenberg und Suben aufgeteilt. Der Grund ist einfach: Ihr Zusammensein habe sich schon in der Vergangenheit als „nicht förderlich erwiesen“, so der lapidare Kommentar des Klagenfurter Justizsprechers.