Verordnung soll Windparks erleichtern

Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Windkraftstandorträume-Verordnung beschlossen. Damit sollen Windräder zur Stromgewinnung auch in Tourismusgemeinden errichtet werden können, die Sichtbarkeitsgrenze wird auf 25 Kilometer reduziert.

Mit der neuen Verordnung, die am 1. August 2016 in Kraft tritt, könnten 76 der bereits eingereichten Anlagen errichtet werden, heißt es aus dem Büro von Energiereferent Rolf Holub (Grüne). Die neue Verordnung enthält drei wesentliche Punkte: Windräder können künftig auch in Tourismusgemeinden errichtet werden, wenn die Gemeinden damit einverstanden sind, was bisher nicht erlaubt war.

Verboten bleiben Windräder künftig allerdings in Natura-2000-Gebieten. Außerdem wird die Sichtbarkeitsgrenze reduziert. Die Windräder dürfen künftig aus einer Entfernung bis zu 25 Kilometer nicht sichtbar sein, bisher lag diese Grenze bei 40 Kilometern. Doch gerade diese Sichtbarkeitsgrenze sorgt für Unmut bei den Windparkbetreibern.

„Sichtbarkeitsverordnung einmalig“

So kritisiert etwa die Interessensgemeinschaft Windkraft Österreich, dass es eine solche Sichtbarkeitsverordnung nirgendwo anders auf der Welt gebe, diese wissenschaftlich auch nicht begründet sei und dass man Windräder nun einmal nicht verstecken könne. Die Sichtbarkeitsverordnung sei notwendig, sagte hingegen Holub. Dabei gehe es um den Schutz des Landschaftsbildes, das sei in der Landesverfassung festgeschrieben.

Laut Energiemasterplan sollten bis 2025 insgesamt 50 Windkraftanlagen 250 Gigawattstunden Strom in Kärnten erzeugen. Mehrere Betreiber warten auf Abschluss der Behördenverfahren - mehr dazu in Windräder weiter in der Warteschleife (kaernten.ORF.at; 18.6.2016).

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