Dörfler: Derzeit kein Rücktritt

Nach der Anklage in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre wird sich auch Ex-Landeshauptmann und Bundesrat Gerhard Dörfler vor Gericht verantworten müssen. Einen Grund für einen Rücktritt sieht er derzeit nicht, zunächst will er das Verfahren abwarten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt den Angeklagten – neben Dörfler, Harald Dobernig, Uwe Scheuch, Stefan Petzner und zwei Geschäftsführer - Untreue zur Last. Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden umgestaltet und als Wahlkampfmaterial des BZÖ, finanziert vom Land Kärnten , im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet. Der Schaden liegt bei rund 219.000 Euro – mehr dazu in BZÖ-Wahlbroschüre: Anklage fix.

Von den Angeklagten ist nur noch Dörfler in einem politischen Amt, seit 2013 sitzt er für die FPÖ im Bundesrat. Noch ein Jahr zuvor hatte er die ersatzlose Abschaffung der Länderkammer gefordert. „Eine Momentaufnahme“, wie er später erklärte. Einen Kommentar zur nunmehr rechtskräftigen Anklage wegen Untreue wollte Dörfler am Mittwoch gegenüber dem ORF nicht abgeben. Auch keine Angaben dazu, ob er nun als Angeklagter seinen Sitz im Bundesrat aufgeben werde. Einziges Statement: „Warten wir das Verfahren ab.“

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

Das Verfahren wird frühestens Ende 2016, Anfang 2017 am Landesgericht Klagenfurt beginnen. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahre Haft. Das Verfahren wurde Richter Christian Liebhauser-Karl zugeteilt. Für alle Genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Weiterer Untreue-Vorwurf

Dörfler wird - abgesehen vom Untreue-Vorwurf - mit weiteren Anschuldigungen konfrontiert. Er soll bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhalten hatte, einen Sponsorbeitrag verlangt haben. In der Causa gab es 2013 die erste Anklage, dem Jahr als Dörfler in den Bundesrat wechselte. Diese Anklage wurde damals erfolgreich beeinsprucht - mehr dazu in Ermittlungen gegen Dörfler eingestellt. Die Folge waren weitere Ermittlungen, Ende 2015 folgte die zweite Anklage. Auch sie wurde beeinsprucht, diesmal aber erfolglos. Das Oberlandesgericht Graz wies sämtliche Einsprüche ab.

Strengere Regeln für Amtsverlust

Das Parlament hat mittlerweile mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ strengere Regeln für den Amtsverlust von Abgeordneten beschlossen. Ein Mandatsverlust droht demnach künftig bereits bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten.