Hypo will Geld von Kulterer eintreiben

Die Hypo Alpe-Adria versucht laut dem „Wirtschaftsblatt“, zwei Mio. Euro von Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer einzutreiben. Das Geld wurde der Bank im Prozess rund um die Styrian-Spirit-Fluglinie zugesprochen. Kulterer wurde rechtskräftig verurteilt.

Ein Hypo-Sprecher bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des „WirtschaftsBlatt“. Die Zeitung schreibt auch über mögliche Anfechtungsklagen seitens der Bank bezüglich Grundstücken, die Kulterer schon 2008 seinen Eltern überschrieben hatte. Dass solche Klagen geplant seien, bestätigte die Bank gegenüber der Austria Presse Agentur allerdings nicht. Wahrscheinlicher könnte laut Zeitung der Versuch der Exekution über eine Zwangsverwaltung sein, um irgendwie zumindest an Teile der zwei Millionen zu kommen.

Grundstücke verkauft und überschrieben

Kulterer, der sich als „quasi mittellos“ bezeichnet und mittlerweile mehrfach rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt wurde, besaß bis 2008 noch einige Grundstücke. Nach Verkäufen waren Kulterer noch 75 Hektar im Klagenfurter Umland zuzurechnen. Diese belegte er aber mit „einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern belegt, davon kann er (Kulterer, Anm.) sich nichts abbeißen“, sagte Kulterers Vertrauensanwalt Ferdinand Lanker bereits 2011. Am Mittwoch war er vorerst für die APA nicht zu erreichen.

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot war 2008 eingetragen worden - in jenem Jahr, als Kulterer wegen Bilanzfälschung als Vorstandschef der Hypo angeklagt und zu einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe verurteilt worden war. Die Bank könnte eine Zwangsverwaltung anstreben, schreibt die Zeitung heute ohne Quellenangabe. Verwerten kann das Geldhaus das Grundstück ohne Zustimmung der Kulterer-Eltern aber nicht. Die Anfechtungsordnung böte laut Blatt aber „theoretisch“ die Möglichkeit, Verträge wie jenen zum Veräußerungs- und Belastungsverbot zu annullieren.

Nicht rechtskräftiger Anspruch gegen Tilo Berlin

Beim ebenso in der Styrian-Spirit-Causa verurteilten Gert Xander ist nichts einzutreiben, er ist im Privatkonkurs - mehr dazu in Causa Birnbacher: Verurteilte müssen zahlen (kaernten.ORF.at; 12.3.2014). Auch gegen den Ex-Hypo-Chef Tilo Berlin gibt es nach seiner noch nicht rechtskräftigen Verurteilung im Vorzugsaktienprozess einen ebenso nicht rechtskräftigen Anspruch über knapp 2,6 Mio. Euro. Klarerweise existieren ebenso noch nicht rechtskräftige Titel gegen die anderen Verurteilten in dieser Causa von zusammen 50.000 Euro, so das „Wirtschaftsblatt“.

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